2.3.3 Arbeitswege .
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Außerhalb des Parkhauses, auf dem Baustellengelände:
Außerhalb des Parkhauses bewegen sich die Arbeiter regelmäßig zu den Containern, um Werkzeug aus dem Material Container zu holen, um die sanitären Einrichtungen des Sanitärcontainers zu benutzen und um Besprechungen im Bauleitercontainer beizuwohnen. Hierzu muss also ein Laufweg freigehalten werden, den die Arbeiter täglich nutzen können.
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Außerhalb des Parkhauses, außerhalb des Baustellengeländes:
Außerhalb des Baustellengeländes ist es der direkte Weg von der Baustelle nach Hause und umgekehrt, welcher rechtlich gesehen noch als Arbeitsweg gilt und auf denen der Arbeiter versichert ist. Hier sollte sich Gedanken dazu gemacht werden, wie der Weg unmittelbar in Baustellennähe für die Arbeiter aussieht. Wie gelangen die Arbeiter auf die Baustelle und welche Straßen müssen sie hierbei queren.
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Innerhalb des Parkhauses:
Innerhalb des Parkhauses können die Arbeiter die Treppenhäuser oder die Rampen benutzen, um sich vertikal im Gebäude bewegen zu können. Der Baufortschritt lässt dies ohne Problem zu. Um den Weg zum WC abzukürzen, werden zwei Dixiklos auf die zu bearbeitenden Abschnitte per Kran verhoben.
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Fluchtwege:
Der Fluchtweg ist der Weg, über den die Arbeiter auf direktem Wege schnellstmöglich das Baustellengelände verlassen können. Dieser Fluchtweg ist zwingend freizuhalten und als Fluchtweg zu kennzeichnen.
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