Kostenvoranschlag (LPH 6+7)

Der Kostenvoranschlag gehört nach HOAI zu den Grundleistungen eines Planers in der Leistungsphase 6 und 7 und bildet die Grundlage für die Ausschreibung von Bauleistungen. Gemäß Abschnitt 4.3.5 der DIN 276 werden für den Kostenvoranschlag folgende Informationen genutzt:

• Planungsunterlagen, wie Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen

• Leistungsbeschreibungen für die unterschiedlichen Leistungsbereiche

• Berechnungen, zum Beispiel für Standsicherheit, Brandschutz und technische Anlagen

• Mengenberechnungen für die Kosten basierend auf DIN 276 und DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte)

• Mengenermittlungen für Teilleistungen

• Erläuterungen zur organisatorischen und zeitlichen Umsetzung des Bauprojekts,

• Zusammenstellungen der Kosten, die aus vorhandenen Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Ausgaben resultieren

Im Zuge des Kostenvoranschlags wird die bisherige Gliederung der Kostengruppen der DIN 276 aufgebrochen und die Kosten den Vergabeeinheiten zugeordnet. Daher wird der Kostenvoranschlag im Laufe der Leistungsphasen 6 und 7 für jede Vergabeeinheit durchgeführt. Man spricht hierbei auch oft von vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen (LV). Das mit Schätzpreisen versehene LV entspricht einem vorgezogenen Kostenanschlag.