Kostenvoranschlag (LPH 6+7)
Der Kostenvoranschlag gehört nach HOAI zu den Grundleistungen eines Planers in der Leistungsphase 6 und 7 und bildet die Grundlage für die Ausschreibung von Bauleistungen. Gemäß Abschnitt 4.3.5 der DIN 276 werden für den Kostenvoranschlag folgende Informationen genutzt:
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• Planungsunterlagen, wie Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
• Leistungsbeschreibungen für die unterschiedlichen Leistungsbereiche
• Berechnungen, zum Beispiel für Standsicherheit, Brandschutz und technische Anlagen
• Mengenberechnungen für die Kosten basierend auf DIN 276 und DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte)
• Mengenermittlungen für Teilleistungen
• Erläuterungen zur organisatorischen und zeitlichen Umsetzung des Bauprojekts,
• Zusammenstellungen der Kosten, die aus vorhandenen Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Ausgaben resultieren
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Im Zuge des Kostenvoranschlags wird die bisherige Gliederung der Kostengruppen der DIN 276 aufgebrochen und die Kosten den Vergabeeinheiten zugeordnet. Daher wird der Kostenvoranschlag im Laufe der Leistungsphasen 6 und 7 für jede Vergabeeinheit durchgeführt. Man spricht hierbei auch oft von vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen (LV). Das mit Schätzpreisen versehene LV entspricht einem vorgezogenen Kostenanschlag.